Denis Hippke

Steuerberater
Geschäftsführender Partner

Sekretariat Frau Tringa Sefaj
Telefon: 0511 – 458058-13
Telefax: 0511 – 458058-29

E-Mail:  d.hippke@hippke.de und kanzlei@hippke.de

Schwerpunkte

  • Allgemeine steuerliche Beratung
  • Wirtschafts- und Krisenberatung
  • Umsatzsteuerrecht
  • steuerliches Verfahrensrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Begleitung von Betriebsprüfungen

Herr Denis Hippke leitet die Kanzlei als geschäftsführender Partner. Seine fachliche Haupttätigkeit besteht in der vollumfänglichen steuerlichen Betreuung zahlreicher Mandanten der Kanzlei. Auch in allgemeinen wirtschaftlichen Fragen ist er ein kompetenter Ansprechpartner. Aufgrund der langjährigen Erfahrung in der bundesweiten Vertretung vor den Finanzgerichten, dem Bundesfinanzhof bis hin zum Europäischen Gerichtshof wird Herr Denis Hippke regelmäßig von Berufskollegen in schwierigen Fällen hinzugezogen. Hier liegt der fachliche Schwerpunkt insbesondere im Umsatzsteuer- und Verfahrensrecht. Weiterhin verfügt Denis Hippke über umfassende Erfahrungen in der Begleitung von Betriebsprüfungen. Selbst bei schwierigen Ausgangssituationen gelingt es ihm mit der Finanzververwaltung einvernehmliche Regelungen zu finden.

Denis Hippke verfügt über herrausragende Kenntnis in der Betreuung von Mandaten im Bereich der gewerblichen Spielhallen, Gastronomie, Handel mit Altmetallen.

Außerdem verfügt Denis Hippke über umfassende steuerliche Kenntnisse bei Besteuerung von gemeinnützigen Vereinen. Aus seiner ehrenamtlichen Tätigkeit als 1. Vorsitzender des SV Eintracht Hiddestorf von 1924 e.V. sind ihm Sorgen und Nöte von Sportvereinen auch ansonsten hinreichend bekannt.

In den letzten Jahren konnte Denis Hippke zudem zahlreiche außergerichtliche Schuldenbereinigungspläne auch mit Gläubigern der öffentlichen Hand, insbesondere Finanzämtern, Städten und Krankenkassen, selbst bei Verbindlichkeiten in Millionenhöhe, aushandeln.

Daneben veröffentlicht Denis Hippke regelmäßig Aufsätze, insbesondere im Bereich des Umsatzsteuerrechts, in den Neuen Wirtschaftsbriefen (NWB), der auflagenstärksten Steuerfachzeitschrift.

Referenzen

Mehr als 250 Verfahren vor Finanzgerichten, dem Bundesfinanzhof, verschiedenen Verwaltungsgerichten, dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg, dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof. Nicht selten waren diese Verfahren von grundsätzlicher Bedeutung, zu nennen sind in diesem Zusammenhang insbesondere die nachfolgenden Verfahren bzw. Entscheidungen:

  • Urteil des EuGH in der Rs. Senatex C-518/14 zur Frage ob Rechnungen mit Wirkung für die Vergangenheit berichtigt werden können.
  • Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22.09.2009 – 1 BvR 1305/09 zur Frage einer Aussetzung der Vollziehung von Umsatzsteuerbescheiden gegen Sicherheitsleistung (siehe Hippke in NWB Nr. 5 vom 01.02.2010 Seite 337).
  • Urteil des Bundesfinanzhof v. 19. 4. 2007 – V R 56/04 zur Frage einer rückwirkenden Gesetzesänderung im Zusammenhang mit der sog. Seeling Problematik.
  • Urteil des Bundesfinanzhof vom 29. 5. 2008 – V R 7/06 zur Frage der Umsatzsteuerpflicht sog. Fun-Games (siehe Hippke in NWB Nr. 41 vom 06.10.2008 Seite 3845 Fach 7 Seite 7117)
  • Urteil des Bundesfinanzhof v. 28.10.2015 – II R 46/13 zur Frage ungewisser Steuerverbindlichkeiten als Nachlassverbindlichkeiten bei der Erbschaftsteuer.
  • Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht v. 15.10.2015 – 9 LA 312/14, 7 A 2113/13 zur Frage des Beginns der Festsetzungsverjährung von Haftungsansprüchen und zum Umfang der Drittwirkung einer Steuerfesetzung. Teilweise hierzu Verfassungsbeschwerde anhängig unter dem Az.: 1 BvR 2894/15.
  • Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts v. 26.05.2016 11 K 10284/15 zur Frage der Umsatzsteuerpflicht von Fahrschulen. Revision anhängig beim Bundesfinanzhof seit Juli 2016 unter dem Az: V R 38/16.

Werdegang

Im Jahr 1993 begann Denis Hippke seine Ausbildung zum Steuerfachangestellten, die er nach Verkürzung der Ausbildungsdauer im Januar 1995 erfolgreich abgeschlossen hat. Es folgten viele Jahre praktischer Tätigkeit als Steuerfachangestellter in der Einzelkanzlei seines Vaters Wolfgang Hippke. Sodann begann Denis Hippke im Jahr 2001 die Fortbildung zum Steuerfachwirt, die Prüfung legte er im Jahr 2002 ab. Im gleichen Jahr begann er die Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung und wurde im Feburar 2003 nach erfolgreicher Prüfung zum Steuerberater bestellt. Im Mai 2003 wurde Denis Hippke als Partner in die neugegründete Partnerschaft aufgenommen und übernahm die Kanzleileitung.

Im Jahr 2012 erweiterte Denis Hippke die Kanzlei durch den Erwerb der Rechtsanwaltssozietät Gießmann & Killig. Durch die Aufnahme weiterer Partner ist die Kanzlei ein breit aufgestellter Rechtsdienstleister für Unternehmen und Privatpersonen geworden.

 Mitgliedschaften/sonstiges

  • Steuerberaterverband Niedersachsen e.V.
  • Mitglied der Vertreterversammlung der Hannoverschen Volksbank eG
  • Geschäftsführer von zwei Bürgersolaranlagen
  • Vorsitzender des SV Eintracht Hiddestorf von 1924 e.V.