Steuer- und Rechtskanzlei bildet Krisen-Team für in Not geratene Unternehmen – mit Flut von Anträgen zu rechnen
Steuer- und Rechtskanzlei bildet Krisen-Team für in Not geratene Unternehmen – mit Flut von Anträgen zu rechnen
Die Unternehmer in der Region Hannover stehenvor ganz besonderen Herausforderungen, die Corona-Krise zu überstehen. Zwar hat die Bundesregierung umfangreiche Maßnahmen in Aussicht gestellt. „Aber wir bleiben ein bürokratisches Land“, sagte Steuerberater Denis Hippke, „alles muss entsprechend schnell und umfassend beantragt und belegt werden.“ Es würden sich vielfach ganz erhebliche, teilweise existenzbedrohende finanzielle Belastungen für die Firmen ergeben. „Wichtig sind nun konsequente Maßnahmen, um die Liquidität der Unternehmen zu sichern und so den Bestand des Unternehmens über die unmittelbare Krise hinaus zu gewährleisten.“
Er hat mit seiner Kanzlei W. Hippke & Partner daher am Wochenende ein Krisen-Team zusammengestellt, das Unternehmern umgehende Hilfe garantiert. „Die Mitarbeiter sind ausschließlich zur Unterstützung in Schieflage geratender Unternehmen abgestellt“, sagt Hippke.
Die Maßnahme umfassen als Instrumente folgendes:
Kurzarbeitergeld, wenn die Auftragslage durch abgesagte Veranstaltungen, Kundenzurückhaltung und andere Umstände eingebrochen ist. Es wird eine vollständige Entlastung von Lohnkosten für diese Zeit durch Kurzarbeit ermöglicht. Die Beantragung erfolgt beim Arbeitsamt.
Indirekte Liquiditätshilfe durch Steuerstundungen. Dies bedeutet konkret, dass anstehenden Steuerzahlungen übergangsweise verschoben werden. Vollstreckungsmaßnahmen sollen zudem gelockert werden. Zuständig hierfür sind die Finanzämter bzw. für Gewerbesteuer die jeweilige Kommune.
Direkte Liquiditätshilfen durch Darlehen der Kfw. Aufgrund fehlender Einnahmen reichen die beiden vorgenannten Hilfen vielfach nicht aus, da laufende Kosten nicht mehr gedeckt werden können. Solche Darlehen werden über die Hausbank aus Mitteln der Kfw vergeben.
Erstattung von Lohnfortzahlung im Falle von angeordneter Quarantäne von Mitarbeitern durch die zuständige Gesundheitsbehörde. „Wichtig ist, Anträge frühzeitig und vorausschauend zu stellen . Es ist mit einer wahren Flut zu rechnen, die die zuständigen Stellen vor erhebliche Herausforderungen stellen wird. Wichtig ist es daher alle Anträge gut und vollständig vorzubereiten, um die Bearbeitungsprozess zu beschleunigen und damit die nötige Hilfe schnell zu erhalten“, sagt Hippke.
Unumgänglich sei zudem eine individuelle Finanzplanung, die permanent an die aktuellen Entwicklungen anzupassen ist. Auf dieser Grundlage muss entschieden werden, welche der Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen sind.
Das Einsatz-Team der Kanzlei ist unter Telefon 0511/458058-0, kanzlei@hippke.de oder www.hippke.de erreichbar.
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