Rechtsberatung

Der Bereich der Rechtsberatung ist neben der Steuerberatung die zweite tragende Säule der Kanzlei. In den vergangenen Jahren ist die Anzahl der tätigen Rechtsanwälte stetig gestiegen. Derzeit stehen Ihnen 6 versierte und spezialisierte Fachkräfte mit Rat und Tat auf folgenden Rechtsgebieten zur Seite:

Auf dem Gebiet des Strafrechts stehen gleich 3 Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwältinnen für Sie bereit. Die Verteidigung und Vertretung in Strafsachen wird bundesweit ausgeübt und umfasst insbesondere:

  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Kapitalstrafrecht
  • Sexualstrafrecht
  • Untersuchungshaft
  • Verkehrsstrafrecht

Besonders das Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht stellen zwei Teilbereiche des Strafrechts dar, die in unserer Kanzlei mit besonderer Kompetenz bearbeitet werden.

Abrundend stehen unsere Strafrechtler den Mandanten, die Opfer einer Straftat geworden sind als Nebenklägervertreter zur Seite und nehmen die Rechte von Geschädigten in den entsprechenden Strafverfahren war.

Wirtschaftsstrafrecht

Zum Bereich des Wirtschaftsstrafrechts gehören Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben stehen. Typische Vorwürfe sind beispielsweise Insolvenzverschleppung sowie Korruptionsdelikte wie Bestechung oder Bestechlichkeit. Daneben spielt zunehmend der Straftatbestand der Untreue und das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) eine Rolle. Hier liegt es auf der Hand, dass eine bessere Strafverteidigung als durch einen Anwalt, der sowohl Fachanwalt für Straf- als auch Sozialrecht ist, in ganz Deutschland kaum besser gewährleistet werden kann. Unsere Kanzlei bietet Ihnen diese „doppelte Kompetenz“ durch eine Vertretung von Herrn Rechtsanwalt Dr. Hüttl.

Weitere Tätigkeitsfelder auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts sind:

  • Vorgehenden Beratung / Compliance von Arbeitgebern, Selbständigen und Verbänden
  • Schadens- und Risikomanagement in den Bereichen Werkvertrag, Mindestlohn und Scheinselbständigkeit
  • Begleitung und Bearbeitung von Statusfeststellungsverfahren § 7a SGB IV
  • Begleitung von Sozialversicherungsprüfungen § 26p SGB IV
  • Verteidigung in Strafverfahren vom Ermittlungsverfahren über die Instanzen der Strafgerichtsbarkeit bis zum Bundesgerichtshof § 266a StGB
  • Abwehr von strafprozessualen, vermögensrechtlichen Eingriffen wie Beschlagnahme, Sicherstellungen, Vermögensabschöpfung
  • Verteidigung in Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen dem Vorwurf der Schwarzarbeit
  • Verfahren zur Beitragsnachforderung vom Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren über die Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit bis zum Bundessozialgericht
  • Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz zur Abwehr der sofortigen Vollstreckung der nachgeforderten Sozialversicherungsbeiträge § 86a SGG.
  • Verfahren zur Aussetzung der Vollziehung gegenüber den Krankenkassen als Einzugsstellen
  • Abwehr von zivilrechtlichen Forderungen gegenüber Geschäftsführern oder sonstigen verantwortlichen Arbeitgebern nach §§ 823 II BGB i. V. m. § 226a StGB

Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht stellt einen weiteren Schwerpunkt in der anwaltlichen Tätigkeit unserer Anwaltskanzlei dar. Hier werden strafrechtliche-, strafprozessuale Kenntnisse kombiniert mit dem Wissen um die materiellen Steuergesetze und Ausführungsverordnungen. Gerade in Steuerstrafverfahren ist es notwendig, frühzeitig die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung zu stellen. Daneben können durch die fachübergreifende Bearbeitung unberechtigte Steuernachforderungen erfolgversprechend abgewandt werden. Sprechen Sie uns ebenfalls im Fall des Vorhabens einer Selbstanzeige an. Gerade hier können durch unvollständige Angaben und sonstige Fehler mögliche Erfolge erschwert werden.

Nebenklage

Schließlich stehen unsere Strafverteidiger Mandanten, die Opfer einer Straftat geworden sind als Nebenklägervertreter zur Seite und nehmen die Rechte von Geschädigten in den entsprechenden Strafverfahren war. Hierbei kommen die in diesem Bereich sowie in dem Tätigkeitsschwerpunkt Strafverteidigung erworbenen Erfahrungen und Kenntnisse im Interesse der Mandanten zur Anwendung. Nur wer ansonsten selbst als Verteidiger auftritt kann schnell realisieren, wie die Verteidigungsstrategie einzuschätzen ist und wie darauf im Sinne der Opfer und Geschädigten reagiert werden muss. Parallel zur Wahrnehmung der Rechte im Strafverfahren kümmern sich unsere Strafrechtler und Strafrechtlerinnen ebenfalls um die Durchsetzung der sich ggf. aus den Straftaten ergebenden Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen. Auch etwaige Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz werden kompetent durchgesetzt. Insgesamt eine vollumfängliche Betreuung von Opfern und Geschädigten von Straftaten.

Ansprechpartner:

Dr. Andreas Hüttl

Dr. Andreas Hüttl

Chiara-Lorena Grommas

Chiara-Lorena Grommas

Zu den Kernkompetenzen der Kanzlei W. Hippke & Partner gehören alle rechtlichen Fragen und Problemstellungen rund um das Arbeitsrecht. Neben Arbeitnehmern und Betriebsräten zählen zu unseren Mandanten mittelständische Unternehmen als auch Handwerksbetriebe. Wir beraten und begleiten Sie in sämtlichen Vertrags- und Personalangelegenheiten und vertreten Ihre Rechte erforderlichenfalls sowohl außergerichtlich wie auch im gerichtlichen Verfahren vor den Arbeitsgerichten. Ihr Ansprechpartner, Herr Dr. Markus Wiese, hat im Arbeitsrecht promoviert und seine Doktorarbeit zu dem Thema „Mehrfach befristete Arbeitsverhältnisse“ verfasst und kennt sich mit der Zulässigkeit sog. Kettenbefristungen bestens aus. Diese Verknüpfung von theoretischem Wissen und einer Vielzahl bearbeiteter Fälle in der Praxis ist für den Mandanten von großem Wert.

Unsere Tätigkeitsfelder sind unter anderem:

  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen (z. B. Ausarbeitung von Aufhebungsverträgen, Kündigungen, Verhandeln von Abfindungen, Vertretung im Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht)
  • Erstellen individueller, auf die Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnittener Arbeitsverträge
  • Beratung und Vertretung während des Bestands des Arbeitsverhältnisses (z. B. Abmahnung, Anspruch auf Teilzeit, Überstunden, Gleichbehandlung gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, Elternzeit, Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall etc.)
  • Zeugniserteilung und -berichtigung
  • Klärung von Befristungsfragen (z. B. Erstellen von befristeten Arbeitsverträgen, Klagen wegen unzulässiger Befristung)
  • Arbeitsrecht für besondere Personengruppen (Auszubildende, Schwangere, Schwerbehinderte)

Nicht selten sind arbeitsrechtliche Fragen mit steuerrechtlichen Folgeproblemen verknüpft. So z.B. bei der Frage, wie sich die Zahlung von Abfindungsbeträgen steuerlich auswirken, oder die Frage, unter welchen Voraussetzungen Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit steuer- und beitragsfrei sind. Auch hier genießen unsere Mandanten die Vorteile, dass Steuerberater und Rechtsanwälte Hand in Hand zusammenarbeiten.

Übrigens: In der Regel ist im Arbeitsrecht zügiges Handeln erforderlich. Das Kündigungsschutzgesetz bestimmt kurze Fristen für die Klageerhebung. Ausschlussfristen in vielen Arbeits- und Tarifverträgen sehen einen Verfall von Ansprüchen vor, sofern nicht rechtzeitig gehandelt wird. Daher kann nur dringend angeraten werden, arbeitsrechtliche Probleme nicht lange vor sich herzuschieben.

Ansprechpartner:

Dr. Markus Wiese

Dr. Markus Wiese

Das Verkehrsrecht untergliedert sich dem Grunde nach in zwei große Teilbereiche:

  • die zivilrechtliche Schadensregulierung von Verkehrsunfällen
  • die Vertretung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten und Bußgeldsachen

Zivilrechtliche Unfallregulierung

Bei der zivilrechtlichen Abwicklung eines Verkehrsunfalls tauchen die unterschiedlichsten Fragestellungen für den Geschädigten auf: Wie erhalte ich den an meinem Pkw entstandenen Schaden erstattet? Trifft mich eine Mithaftung? Für welchen Zeitraum darf ich mir einen Mietwagen nehmen? Sollte ich selbst einen Sachverständigen beauftragen oder diesen von der Versicherung schicken lassen? Muss ich meinen Pkw reparieren lassen oder kann ich mir die Schadenssumme auch auszahlen lassen?

Die Vielzahl der Fragen lässt sich an dieser Stelle gar nicht wiedergeben. Eine Übersicht über unsere umfassende Tätigkeit finden Sie auf unser Homepage www.unfall-unverschuldet.de oder auf Facebook unter www.facebook.com/unfall.unverschuldet/, wo wir wöchentlich aktuelle Urteile aus dem Bereich des Verkehrsrechts posten.

Wir vertreten seit vielen Jahre Autohäuser, Kfz-Werkstätten, Unternehmen mit Fahrzeugflotten und Privatkunden bei der Regulierung von Verkehrsunfällen. Unser Schadensmanagement und die intensive Fristkontrolle sorgt dafür, dass wir Verkehrsunfälle innerhalb kürzester Zeit vollständig mit den Versicherungen abwickeln. Und das Beste: Die Kosten für die erforderliche anwaltliche Tätigkeit zur Verfolgung der berechtigten Ansprüche sind bei unverschuldeten Unfällen von der Gegenseite zu erstatten

Zudem beraten Sie unsere Anwälte auf dem Gebiet des Verkehrszivilrechts auch zu Fragen des Autokaufs und allen damit zusammenhängenden Fragen, wie Gewährleistung, Reparaturen, Rückabwicklung von Verträgen, Minderungsansprüchen, usw.

Vertretung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten

Zum Verkehrsrecht gehört auch das Verkehrsordnungswidrigkeitsrecht. In diesem Teilbereich des Verkehrsrechts vertreten wir Sie bei Ordnungswidrigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen. So muss z. B. bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder einer Unterschreitung des Sicherheitsabstandes nicht nur das zur Anwendung gekommene Messverfahren überprüft werden, sondern auch bereits frühzeitig darauf hingewirkt werden, dass es nicht zu einem Fahrverbot kommt. Ist das nicht der Fall, bestehen gute Aussichten, dass der Bußgeldbescheid aufgehoben werden muss.

Unsere Tätigkeit umfasst u.a. folgende Bereiche:

  • Vertretung im Bußgeldverfahren (z.B. wegen Geschwindigkeitsüberschreitung)
  • Verteidigung wegen eines Abstandsverstoßes, eines Rotlichtverstoßes (Überfahren der roten Ampel) usw.
  • Überprüfung des Bußgeldbescheides und des angewandten Messverfahrens
  • Beratung hinsichtlich Punkteabbau
  • Abwehr der Einziehung der Fahrerlaubnis bzw. Verhängung eines Fahrverbots
  • Abwendung einer Fahrtenbuchauflage
  • Alkohol-/Drogenverstöße
  • Telefonieren am Steuer

Dr. Markus Wiese

Dr. Markus Wiese


Dr. Andreas Hüttl

Dr. Andreas Hüttl

Chiara-Lorena Grommas

Chiara-Lorena Grommas

In allen Bereichen des Lebens werden täglich Verträge geschlossen, meistens mündlich und ohne darüber nachzudenken. Beim Abschluss von Arbeits- oder Mietverträgen, im Gesellschaftsrecht, bei Immobilienübertragungen und bei Kauf- und Werkverträgen stehen jedoch immense finanzielle Werte auf dem Spiel, sodass besondere Sorgfalt erforderlich ist. So sollten bereits vor Vertragsschluss die möglichen Risiken und Konsequenzen ermittelt werden, um spätere (finanziell negative) Überraschungen zu vermeiden.

Die Vertragsgestaltung und -prüfung gehört zu unserem Tagesgeschäft. Wir helfen Ihnen, rechtssichere Verträge zu gestalten, Formerfordernissen Genüge zu tun sowie Vertragsklauseln einfach und verständlich zu formulieren. Zudem unterstützen wir Sie Schadensersatzansprüche aus Vertrag und Gesetz außergerichtlich und gerichtlich durchzusetzen sowie berechtigte Forderungen einzuziehen und unberechtigte Ansprüche abzuwenden.

Und beherzigen Sie stets folgenden Grundsatz: Die Beendigung von Vertragsverhältnissen beginnt bereits beim Vertragsabschluss. Warten Sie also nicht, bis „das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist“, sondern lassen Sie sich von Anfang an bei der Erstellung von Verträgen durch versierte Rechtsanwälte und Steuerberater unterstützen.

Ansprechpartner:

Dr. Markus Wiese

Dr. Markus Wiese

Schäden können in allen Lebenslagen unerwartet eintreten. Liegt kein Vertrag zwischen den Parteien über die gegenseitigen Rechte und Pflichten vor, hilft nur der Blick ins Gesetz. Allerdings sind die gesetzlich geregelten Ansprüche derart verstreut im BGB verteilt, dass es für den juristischen Laien nahezu unmöglich ist, die richtige Anspruchsgrundlage zu finden. Unzählige Vorschriften finden sich im Gesetz u.a. zu:

  • Personenschäden (z. B. Schmerzensgeld aufgrund Körperverletzung)
  • Sachschäden aller Art am Eigentum und Besitz
  • Schadensersatz bei schuldhafter Verletzung einer Pflicht aus einem Schuldverhältnis
  • Schadensersatz wegen Mangelhaftigkeit einer geschuldeten Leistung beim Kauf- und Werkvertrag
  • Verletzung vertraglicher Rechte, insb. Nichterfüllung des Vertrages und Verletzung von Schutz- und Nebenpflichten
  • Persönlichkeitsrechtsverletzung (Verletzung der Privat- und Intimsphäre, Beleidigung, Verleumdung etc.)

Wir helfen Ihnen, diese Schäden außergerichtlich und gerichtlich gegenüber den Schädiger und dessen Versicherungen geltend zu machen. Zudem prüfen wir, in welcher Höhe Schadensersatz beansprucht werden kann. Dies ist häufig gar nicht so einfach und hängt von vielen Faktoren ab. So richtet sich bspw. die Höhe des Schmerzensgeldes für erlittene körperliche und seelische Schäden nach der Intensität der Verletzung, der Dauer, den Folgeschäden, dem Verhalten des Schädigers etc. Bereits bei der Anmeldung des Schadens können deshalb viele Probleme auftreten, welche zu einer Minderung ihres Anspruches führen können. Wir helfen Ihnen bei Feststellung des ersetzbaren Schadens und der konkreten Schadensberechnung und übernehmen für Sie die Auseinandersetzung mit dem Schädiger und den Gegenanwälten.

Werden Sie einmal unberechtigt in Anspruch genommen, helfen wir Ihnen selbstverständlich auch, die Ansprüche Dritter abzuwenden. Vorsorglich nehmen wir auch Kontakt zu Ihren Versicherungen auf, um eine mögliche Eintrittspflicht zu erörtern.

Ansprechpartner:

Dr. Markus Wiese

Dr. Markus Wiese

Chiara-Lorena Grommas

Chiara-Lorena Grommas

Mietvertrag, Kündigung, Eigenbedarf, Hausordnung, Mieterhöhung, Mietkaution, Mietminderung, Schönheitsrepataruren! Das sind die Schlagwörter, die sowohl im Wohnraummietrecht als auch Gewerbemietrecht maßgeblich sind. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Durchsetzung von rückständigen Mieten, beim Verfassen von rechtswirksamen Kündigungsschreiben sowie die Vertretung in Räumungsrechtsstreitigkeiten. Folgende mietrechtliche Fallgestaltungen werden durch unsere Rechtsanwälte fachgerecht bearbeitet:

  • Entwerfen und Prüfen von Mietverträgen
  • Durchsetzung und Abwehr von Kündigungen des Mietverhältnisses
  • Vertretung von Mietern und Vermietern in Räumungs- und Zahlungsprozessen
  • Durchsetzung und Abwehr von Mietforderungen
  • Durchsetzung und Abwehr von Mieterhöhungsbegehren
  • Durchsetzung und Abwehr von Mietminderungen wegen baulicher Mängel der Mietobjekte oder sonstiger Beeinträchtigungen
  • Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigungen der Mietsache und Rückgewähr der Mietsicherheit (Kaution)
  • Beratung hinsichtlich der Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen

Ansprechpartner:

Dr. Markus Wiese

Dr. Markus Wiese

Das Verwaltungsrecht ist eines der umfassendsten Rechtsgebiete im deutschen Recht, bestehend u.a. aus dem Recht der Gefahrenabwehr, dem Kommunalrecht, dem Bau- und Fachplanungsrecht, dem Umweltrecht und dem Beamtenrecht.

Unsere Schwerpunkte liegen vor allem im Verkehrsverwaltungsrecht und dem „Polizeirecht“.

Zum Verkehrsverwaltungsrecht gehören vor allem das Fahrerlaubnisrecht und das Zulassungsrecht. Im Fahrerlaubnisrecht wird man am häufigsten einen Rechtsanwalt bei allen Fragen der Erteilung und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach einem Entzug der Fahrerlaubnis und allen damit zusammenhängenden Fragen, wie z. B. der Rechtmäßigkeit einer MPU, benötigen. Hierzu gehören aber auch die Probleme im Zusammenhang mit der Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis oder einem ausländischen Führerschein in Deutschland. Im Zulassungsrecht werden Sie meist einen Anwalt benötigen, wenn es um das Führen eines Fahrzeugs ohne Versicherungsschutz oder ohne Kennzeichen geht.

Auch bei Fahrtenbuchauflagen gegen den Halter empfiehlt sich immer eine Überprüfung dieser Anordnung, weil nicht selten die rechtlichen Voraussetzungen dafür gar nicht vorliegen.

Im Polizeirecht geht es primär darum,eine polizeipräventive erkennungsdienstliche Behandlung abzuwenden, ein Bereichsbetretungsverbot oder Stadtverbot zu überprüfen oder die Löschung  von personenbezogenen Daten durchzusetzen ist. Nach fast 20 Jahren Strafverteidigung sind polizeirechtliche Fallgestaltungen wohl bekannt und werden erfolgsorientiert bearbeitet. Herr Dr. Hüttl hat in diesem Zusammenhang Vorlesungen am Institut für Verwaltungsrecht der Universität Hannover durchgeführt und steht in einem engen Kontakt zu dem Lehrstuhl an der Universität Hannover.

Ansprechpartner:

Chiara-Lorena Grommas

Chiara-Lorena Grommas

Dr. Andreas Hüttl

Dr. Andreas Hüttl

Das Sozialrecht umfasst sehr viele unterschiedliche Rechtsgebiete. Hierzu gehören u.a. die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Kranken- und die gesetzliche Pflegeversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung und das Schwerbehindertenrecht.

Unsere Kanzlei hat sich u.a. spezialisiert auf die Betreuung von sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfungen nach § 28 p SGB IV. Im Rahmen der sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfung wird kontrolliert, ob Sie als Arbeitgeber die Ihnen obliegenden Meldepflichten und sonstigen Pflichten nach den Vorschriften des SGB IV erfüllen. Insbesondere wird die Richtigkeit und Höhe der Beitragszahlungen für die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung geprüft.

Darüber hinaus begleiten wir Sie in sog. Statusfeststellungsverfahren § 7a SGB IV: Oftmals treten erwerbstätige Personen im Rechtsverkehr als selbständige Unternehmer auf, obschon nach der gesetzlichen Einordnung von einer abhängigen Beschäftigung auszugehen ist. Man bezeichnet dies mit dem Begriff der Scheinselbständigkeit. Die sozialversicherungsrechtlichen, arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Auswirkungen sind für die Betroffenen in diesen Fällen immens und haben weitreichende rechtliche als auch wirtschaftliche, häufig existenzgefährdende, Konsequenzen. Die Träger der Sozialversicherung fordern von den Beteiligten in diesen Fällen rückwirkend die Nachzahlung der nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträge zuzüglich Säumniszuschlägen.

Wir helfen Ihnen Sicherheit im Vorfeld zu schaffen, indem wir den sozialversicherungsrechtlichen Status durch ein Statusfeststellungsverfahren § 7a SGB IV klären lassen. Selbstverständlich vertreten wir Sie, wenn Sie bereits in Anspruch genommen worden sind, auch in Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz zur Abwehr der sofortigen Vollstreckung der nachgeforderten Sozialversicherungsbeiträge § 86a SGG.

Auch muss bereits bei der Bearbeitung dieser Verfahren an die Abwehr von zivilrechtlichen Forderungen gegenüber Geschäftsführern oder sonstigen verantwortlichen Arbeitgebern nach §§ 823 II BGB iVm- § 226a StGB sowie an mögliche Sanktionierung „des Betriebes“ nach § 130 OWIG gedacht werden.

Hier kommt Ihnen zu Gute, dass Steuerrechtlicher, Sozialrechtler, Strafrechtler und Arbeitsrechtler Hand in Hand zusammenarbeiten.

Ansprechpartner:

Dr. Andreas Hüttl

Dr. Andreas Hüttl

Denis Hippke

Denis Hippke

Unsere Kanzlei vertritt und berät kompetent und erfahren seit fast 50 Jahren in allen Angelegenheiten hinsichtlich des Steuerrechts. Wir erarbeiten mit Ihnen zusammen fallbezogene Konzepte im Hinblick auf die steuerlichen Konsequenzen und zeigen Möglichkeiten auf, wie durch eine entsprechende vertragliche Gestaltung die Steuerlast gesenkt werden und dadurch Geld gespart werden kann.

In unserer täglichen Praxis beraten wir u. a. auf den Gebieten des Erb-, Gesellschafts- und Familienrechts. Insbesondere im Bereich der Übertragung von Immobilien und der Unternehmensnachfolge gilt es Gestaltungsvarianten auszunutzen, um u.a. Schenkungs- und Erbschaftssteuer einzusparen.

Unter anderem unterstützen wir Sie in folgenden Bereichen:

  • Rechtsform- und Organisationsberatung bei Gründung und Umstruktuierung von Unternehmen
  • Kauf und Verkauf von Unternehmen
  • Beratung bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen
  • Planung der Unternehmensnachfolge
  • Steueroptimierte Erbvertrags-, Testaments- und Schenkungsgestaltung
  • Finanzierung und Übertragung von Immobilien
  • Existenzgründung

Ansprechpartner:

Denis Hippke

Denis Hippke

Harald Elsner

Harald Elsner

Unsere beratende Tätigkeit in der Insolvenz beginnt in der Regel zu dem Zeitpunkt, wenn beim Mandanten persönlich oder aber dessen Unternehmen Zahlungsschwierigkeiten auftreten. Wir sind dabei regelmäßig bemüht im Interesse des Mandanten und seiner Gläubiger eine sachgerechte, eine Insolvenz vermeidende Lösung zu finden.  Gelingt dies nicht, vertreten wir – je nach Beauftragung – die Interessen des Schuldners oder aber des Gläubigers in der Insolvenz.

  • außergerichtliche Schuldenbereinigung, Restschuldbefreiung
  • Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  • Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren, Zwangs­voll­streckung, Möglichkeiten der insolvenzfesten Sicherung und Sicherheitenverwertung
  • Insolvenzanfechtung

Für Privatpersonen eröffnet unsere Kanzlei die Möglichkeit der außergerichtlichen Schuldenbereinigung, Vollstreckungsschutz und begleitet Sie während des gesamten Verbraucherinsolvenzverfahrens. Darüber hinaus zählt zu dem Leistungsspektrum der Kanzlei die Restschuldbefreiung (§§ 286 ff. InsO), vom Antrag über das Verfahren bis hin zur Erteilung. Aber auch Unternehmen stehen wir bei einem Regelinsolvenzverfahren mit Rat und Tat zur Seite.

Die Vertretung bei sog. Insolvenzanfechtungen wird ebenfalls von uns übernommen. Hier beraten wir unsere Mandanten und Geschäftskunden von insolventen Unternehmen hinsichtlich der Absicherung vor Anfechtungsmöglichkeiten durch den Insolvenzverwalter.

Ansprechpartner:

Dr. Markus Wiese

Dr. Markus Wiese


Sabine Gießmann-Berke

Sabine Gießmann

Uwe Killig

Uwe Killig

Im klassischen Kern des Bankrechts beraten wir unsere Mandanten zu allen Fragen der Geschäftsverbindung zwischen Kreditinstitut und Kunden. Kenntnisse im Handels- und Gesellschaftsrecht, im Insolvenzrecht, im Steuerrecht und im Wirtschaftsstrafrecht sind nicht nur von großem Vorteil, sondern zwingende Notwendigkeit. Das Bank- und Kapitalmarktrecht zeichnet sich durch hohe Komplexität in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht aus.

Dazu gehört unter anderem:

  • Erstellen und prüfen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
  • Erstellen und prüfen von Bankbürgschaften,
  • Erstellen und prüfen von Darlehensverträgen,
  • Entwicklung und Modifikation von Vertragstypen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in (Darlehens-) Widerrufsfällen
  • Beratung zu allen Fragen des Kreditvertragsrecht und des Kreditsicherungsrechts einschließlich Zwangsversteigerungs- und -verwaltungsverfahren sowie Zwangsvollstreckungsverfahren.
  • Rechtliche Überprüfung von getätigten Kapitalanlagen
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ggü.. den Verkäufern und Emittenten von Kapitalanlagen, Anlageberatern/Anlagervermittlern und Banken

Wir lösen für unsere Mandanten alle Fragestellungen des Zahlungsverkehrs einschließlich des Rechts der Überweisung und der Lastschrift sowie des Wechsel- und Scheckverkehrs. Probleme der Zahlungsabwicklung via EC-Karte und Electronic-Banking sind uns ebenso vertraut wie das Kreditkartengeschäft.

Mandate/Beauftragungen gegen die Hannoversche Volksbank sind leider nicht möglich.

Ansprechpartner:

Sabine Gießmann-Berke

Sabine Gießmann

Uwe Killig

Uwe Killig