Dr. Andreas Hüttl

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
Partner

Sekretariat Angela König
Telefon 0511 – 458058-252
Telefax 0511 – 458058-268

Mail: Koenig@Hippke.de

Hüttl’s Blog

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Schwerpunkte

  • Strafrecht/Strafverteidigung
  • Strafrecht/Nebenklage
  • Strafrecht/Wirtschaftsstrafrecht
  • Strafrecht/Steuerstrafrecht
  • Sozialrecht/Beitragsrecht

Kompetenzen

Der Schwerpunkt der bearbeiteten Mandate von Herrn Dr. Hüttl liegt eindeutig im Bereich des Strafrechtes. Herr Dr. Hüttl steht als Strafverteidiger in jedem Verfahrensstadium des Strafverfahrens an der Seite seiner Mandanten. Von der Verteidigung im Ermittlungsverfahren über die Wahrnehmung der Verteidigung in der Hauptverhandlung vor Amts-, Schöffen-, oder Landgerichten, bis zu Revisionsverfahren vor den Oberlandesgerichten oder dem Bundesgerichtshof. Als außerordentliche Rechtsbehelfe hat Herr Dr. Hüttl daneben zahlreiche Verfassungsbeschwerden mit strafprozessualem Bezug erhoben. Die Tätigkeit als Strafverteidiger wird bundesweit ausgeübt.

Die Vertretung von Opfern von Straftaten als Nebenklägervertreter ist Herrn Dr. Hüttl ein besonderes Anliegen. Die Begleitung durch die Verfahren und Wahrnehmung der Rechte der Nebenkläger sowie die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen oder Ansprüchen nach dem OEG werden umfangreich bearbeitet.

Insbesondere in der Schnittmenge der Fachanwaltschaften Strafrecht und Sozialrecht – die Verfahren wegen „Nichtabführen von Sozialversicherungsabgaben“ nach § 266a StGB – liegt eine Spezialisierung, die im gesamten Bundesgebiet fast einmalig ist. In der jüngeren Vergangenheit ist festzustellen, dass die Zahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren in diesem Zusammenhang ansteigen. Daneben ist festzustellen, dass auch eine verschuldensunabhängige Sanktionierung nach § 130 OWIG nachdrücklicher verfolgt wird.

Eine angemessene und erfolgversprechende Mandatsbearbeitung in diesem Komplex setzt daher umfangreiche Kenntnisse sowohl im Straf- und vor allem Strafprozessrecht als auch in den parallel zu bearbeitenden sozialversicherungsrechtlichen Verfahren der Beitragsnachforderung voraus. Bereits die Formulierung des § 266a StGB macht deutlich, dass eine sachgerechte und vor allem erfolgversprechende  Bearbeitung und die Verteidigung gegen einen solchen strafrechtlichen Vorwurf keinesfalls ohne entsprechende Kenntnisse der sozialversicherungsrechtlichen Materie, insbesondere der entsprechenden Urteile der Sozialgerichte, möglich ist. Von erheblicher Wichtigkeit im Ermittlungsverfahren und Strafprozess ist dabei ebenfalls die Abwehr von strafprozessualen, vermögensrechtlichen Eingriffen wie Beschlagnahme, Sicherstellungen, Vermögensabschöpfung sowie die Frage von etwaigen Beweisverwertungsverboten.

Aber auch andere wirtschaftsstrafrechtliche Mandate sind in der Kernkompetenz des Herrn Dr. Hüttl.

In enger Zusammenarbeit mit den Steuerberatern der Partnerschaft bearbeitet Herr Dr. Hüttl erfolgsorientiert steuerstrafrechtliche Mandate. Hier profitieren die Mandanten von der kombinierten Kompetenz im Straf,- Strafverfahrensrecht und materiellen Steuerrecht.

Als Fachanwalt für Sozialrecht befasst sich Herr Dr. Hüttl ausschließlich mit dem Beitragsrecht zu sämtlichen Sozialversicherungsträgern. Gerade im Kontext von Verfahren nach § 266 a StGB kommt es regelmäßig zu meist erheblichen Beitragsnachforderungen, die vor dem Sozialgerichten verhandelt werden. Spezialkenntnisse sowohl im entsprechenden Straf- als auch im Sozialversicherungsrecht und dem Verfahrensrecht im Sozialgerichtsgesetz tragen dazu bei, die diesbezüglichen Mandate kompetent zu bearbeiten. Die Verfahren der Beitragserhebung unterliegen zahlreichen materiellen und prozessualen sowie praktischen Besonderheiten, so dass sich Herr Dr. Hüttl stets über die Fortentwicklung der Rechtsprechung auf dem neuesten Stand hält. Kaum ein anderes Rechtsgebiet unterliegt dabei einer solchen Dynamik wie eben das Sozialrecht.

Referenzen

Im Vorstand der Vereinigung Niedersäsischer und Bremer Strafverteidiger (VNBS).

Verteidigung und Vertretung in durchschnittlich über 200+ Strafverfahren pro Jahr seit 1999.

Zahlreiche Verfahren vor dem Bundesgerichtshof, dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesverfassungsgericht.

Bearbeitung in sozialversicherungsrechtlichen Beitragsverfahren und steuerrechtlichen Verfahren mit einem Gesamtforderungsvolumen von deutlich über 3 Mio Euro.

Vertretung im Verfahren vor dem EuGH.

Mitarbeit am Gesetzentwurf des Niedersächsischen Polizeigesetz.

Als Sachverständiger im Sächsischen Landtag, Landtag NRW und Niedersächsischer Landtag

Zahlreiche Vorträge und Schulungen als Referent (u.a. Universität Hannover; Rosa Luxemburg Stiftung; Koordinationsstelle der Fanprojekte / DFB; Förderverein zur Entwicklung der Region Hannover; Schöffenverband Niedersachsen / Bremen ).

Werdegang

Nach dem Abitur und anschließendem Wehrdienst hat Herr Dr. Hüttl in den Jahren 1988 bis 1991 zunächst eine Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten in der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgreich abgeschlossen.

Aufbauend auf die Ausbildung wurde das Interesse am Sozialrecht auch während der universitären Ausbildung ständig vertieft. So wurden bereits dort Seminare zum Sozialrecht besucht und die Hausarbeit zum 1. juristischen Staatsexamen ebenfalls im Bereich des Sozialrechts vorgelegt.

Auch der juristische Vorbereitungsdienst (Referendariat beim Oberlandesgericht Celle) wurde soweit wie möglich auf das Sozialrecht ausgerichtet. Unter anderem durchlief Herr Dr. Hüttl Ausbildungsstationen beim Sozialgericht Hannover, dem Bildungswerk der AOK Niedersachsen, in der Rechtsabteilung der AOK Niedersachsen sowie dem damals ersten Fachanwalt für Sozialrecht und Vorsitzenden des Fachanwaltsausschusses Sozialrecht.

Nach dem erfolgreichen Abschluss des 2. Staatsexamens und der damit erreichten Befähigung zum Richteramt im Jahr 1998, verfasste Herr Dr. Hüttl seine rechtsvergleichende Dissertation zum internationalen Sozialversicherungsrecht, die mit „magna cum laude“ bewertet wurde.

Herr Dr. Hüttl ist seit 1999 als Rechtsanwalt zugelassen. Die Tätigkeit als Rechtsanwalt und Strafverteidiger wurde zunächst in eigener Kanzlei, alsdann als Sozius in einer rein strafrechtlich ausgerichteten Kanzlei (fünf Fachanwälte für Strafrecht) und seit 2011 als Partner bei Hippke & Partner ausgeübt.

Bereits im Jahr 2003 wurde Herrn Dr. Hüttl die Berechtigung zuerkannt, die Titel Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Strafrecht zu führen.

In dem Gesamtkomplex der Kombination der straf- und sozialversicherungsrechtlichen Fallgestaltungen verfügt Herr Dr. Hüttl aufgrund seiner langjährigen anwaltlichen Tätigkeit in diesen Gebieten über eine überdurchschnittliche forensische Erfahrung.

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltsverein (DAV)
  • Hannoverscher Anwaltsverein
  • Verband der Niedersächsischen und Bremer Strafverteidiger (VNBS)
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV
  • Republikanischer Anwältinnen – und Anwälteverein e.V. (RAV)
  • Juristische Studiengesellschaft Hannover
  • Kontakte e.V. Förderverein für die Justizvollzugsanstalt Hannover
  • Arbeitsgemeinschaft Fananwälte