Das hat am Freitag der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Lüneburg entschieden. Das Urteil ist von grundsätzlicher Bedeutung über Hannover hinaus: Das OVG hat mit seinem Votum grundsätzlich abgesegnet, dass Datensammlungen über sogenannte Problem-Fans angelegt werden dürfen.
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