Kompetenzen

Unsere erfolgreiche Arbeit im Auftrag unserer Mandanten spricht für sich selbst.

  • Erfolgreiches Führen von mehr als 250 Finanz- und Verwaltungsgerichtsverfahren sowie zahlreiche Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und dem Oberverwaltungsgericht. Umfassende Beratung und Begleitung  in allen unternehmerischen und finanziellen Bereichen, insbesondere bei Steuerstrafverfahren, Betriebsprüfungen und vorläufigen Rechtsschutzverfahren.
  • Gerichtliche Vertretung bei allen Amts-, Land-, und Oberlandesgerichten.
  • Erfolgreiches Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache Senatex vom 15.09.2016 – C-518/14 zur Frage, ob Rechnungen mit Wirkung für die Vergangenheit berichtigt werden können.
  • Erfolgreiches Erwirken eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 22.09.2009 – Az.: 1 BvR 1305/09 zur Frage einer Aussetzung der Vollziehung von Umsatzsteuerbescheiden gegen Sicherheitsleistung (siehe Hippke in NWB Nr. 5 vom 01.02.2010, S. 337).
  • Erfolgreiches Urteil vor dem Bundesfinanzhof vom 19.04.2007- V R 56/04 zur Frage einer rückwirkenden Gesetzesänderung im Zusammenhang mit der sog. Seeling Problematik.
  • Sieg beim Bundesfinanzhof vom 29.05.2008 – V R 7/06 zur Frage der Umsatzsteuerpflicht sog. Fun-Games (siehe Hippke in NWB Nr. 41 vom 06.10.2008, Seite 3845 Fach 7 Seite 7117).
  • Erfolgreiches Urteil des Bundesfinanzhof v. 28.10.2015 – II R 46/13 zur Frage ungewisser Steuerverbindlichkeiten als Nachlassverbindlichkeiten bei der Erbschaftsteuer.
  • Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts v. 15.10.2015 – 9 LA 312/14, 7 A 2113/13 zur Frage des Beginns der Festsetzungsverjährung von Haftungsansprüchen und zum Umfang der Drittwirkung einer Steuerfestsetzung. Teilweise hierzu Verfassungsbeschwerde anhängig unter dem Az.: 1 BvR 2894/15.
  • Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts v. 26.05.2016 – 11 K 10284/15 zur Frage der Umsatzsteuerpflicht von Fahrschulen. Revision anhängig beim Bundesfinanzhof seit Juli 2016 unter dem Az.: V R 38/16. Am 16.03.2017 hat der BFH das Verfahren an den EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt, EuGH C-449/17.
  • Begleitung und Bearbeitung von umfassenden Statusfeststellungsverfahren § 7a SGB IV.
  • Vertretung in sozialversicherungsrechtlichen Beitragsverfahren und steuerrechtlichen Verfahren mit einem Gesamtforderungsvolumen von deutlich über 3 Mio Euro.
  • Verteidigung in Strafverfahren vom Ermittlungsverfahren zu § 266a StGB über die Instanzen der Strafgerichtsbarkeit bis zum Bundesgerichtshof
  • Erfolgreiche Kündigungsschutzklage einer Polizeiangestellten gegen eine Verdachtskündigung der Polizeidirektion Hannover, ArbG Hannover vom 08.09.2016 – 12 Ca 130/16.
  • Erfolgreiche Regulierung und Abwicklung von mehreren hundert Verkehrsunfällen für Autohäuser, Kfz-Werkstätten, Unternehmen mit Fahrzeugflotten und Privatkunden pro Jahr!
  • Vertretung eines Insolvenzverwalters in einem umfassenden Bauprozess vor dem Landgericht und Oberlandesgericht Köln über einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren!
  • Mitarbeit am Gesetzentwurf des Niedersächsischen Polizeigesetzes sowie beratende Tätigkeiten als Sachverständiger im Sächsischen Landtag und Landtag NRW.